Visa- und Reisepassbestimmungen
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Liste der Reisenden
Nach dem Schengener Abkommen von 1994 entfällt die Visumspflicht für Schüler aus Nicht-EU-Ländern bei einer Klassenfahrt innerhalb der Europäischen Union.
Für Schüler an allgemeinbindenden Schulen und berufsbildende Schulen, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen und die weder über einen Pass noch ein Visum verfügen, kann das für sie zuständige Ausländeramt eine 'Liste der Reisenden' oder sogenannte 'Schülersammelliste' als gemeinsames Reisedokument ausstellen.
- Die Liste muss 4 bis 6 Wochen vor Reiseantritt beantragt werden
- Ein aktuelles biometrisches Passbild von jedem Schüler muss vorgelegt werden
- Ein Brief der Schule, in dem die Reisedauer und das Reiseziel bestätigt werden, muss der Liste beigefügt sein
- Schüler müssen lediglich Ihren Pass / Ausweis an der Grenze vorlegen
- Die Kosten betragen €5 pro Schüler
Bitte beachten Sie: die Liste kann nur für die konkret geplante Fahrt an eine bevollmächtigte Person (z.B. Lehrer) aushändigt werden.
Das Formular und weitere Informationen über die Liste der Reisenden sind bei der zuständigen Ausländerbehörde erhältlich.
Weitere Details zur Liste der Reisenden.