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Partnerships in Learning

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Für: Schule

Das Förderprogramm Partnerships in Learning stellt Mittel für gemeinsame thematische Aktivitäten, einschließlich gegenseitiger Besuche, zwischen deutschen und britischen Partnerschulen zur Verfügung.

Aktivitäten, die einen speziellen Fokus haben oder im Zusammenhang mit einer Reihe von verwandten Themen stehen, können gefördert werden. Schülerinnen und Schüler sollen so interkulturelles Lernen selbst und aus erster Hand erleben.

Das Antragsverfahren ist momentan geschlossen.

Wenn Sie in der nahen Zukunft ein Projekt planen, Fragen haben oder Ihre Projektideen besprechen möchten, können Sie uns jederzeit gerne kontaktieren.

Tel: +44 (0)20 7824 1573; Email: funding@ukgermanconnection.org

Welche Bedingungen muss ein Projekt erfüllen?

  • Die Projektaktivitäten müssen im Rahmen einer deutsch-britischen Partnerschaft stattfinden. Mindestens zehn Schülerinnen und Schüler beider Schulen nehmen an den Besuchen, die unterschiedliche und fachlich relevante Aktivitäten beinhalten, im anderen Land teil.
  • Die Aktivitäten haben einen thematischen Fokus oder umfassen mehrere thematische Aspekte. Unterschiedliche Altersgruppen können sich mit unterschiedlichen Themen oder verschiedenen Aspekten eines Themas befassen.
  • Die Schüler werden direkt an der Erstellung des Konzepts, Durchführung und Veröffentlichung der Aktivitäten beteiligt. Die teilnehmenden Schüler übernehmen eine aktive Rolle als Repräsentanten für eine größere Gruppe und fungieren als internationale Lernbotschafter.
  • Die Projektaktivitäten sollen Schüler über mehrere Alters- und Fächergrenzen erreichen, mit dem Schwerpunkt gezielt jüngere Altersgruppen aktiv einzubinden, z.B. in der Unterstufe der weiterführenden Schulen
  • Aktivitäten, die jüngere Jahrgänge und/oder verschiedene Altersgruppen einbinden, werden vorrangig gefördert. Wenn möglich, lernen Schülerinnen und Schüler auf strukturierte Weise voneinander.
  • Der Schwerpunkt des Projektes liegt auf echter und intensiver Zusammenarbeit junger Menschen aus beiden Ländern, einschließlich gemeinsamer Vor- und Nachbereitung.
  • Die Aktivitäten dienen dem gemeinsamen interkulturellen Lernen und bieten Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit neue Fähigkeiten zu entwickeln und lernplanbezogenes Wissen zu erweitern.
  • Beide Seiten unternehmen Besuche zu der Partnerschule. Jeder Besuch muss mindestens drei ganze Tage mit gemeinsamen thematischen Aktivitäten enthalten. Die beiden Besuche müssen sich klar aufeinander beziehen und in den selben Zyklus eingebettet sein. Die zwei Besuche sollten nicht länger als 10 Monate auseinander liegen und idealerweise innerhalb eines Schuljahrs stattfinden.
  • Die Aktivitäten müssen Teil des Lehrplans sein und einem relevanten Thema bzw. Themen zugeordnet sein.

Eine vollständige Liste aller Kriterien finden Sie in den aktualisierten Förderrichtlinien (siehe Dateien zum Herunterladen).

Wie viel Geld steht zur Verfügung und wie kann man es einsetzen?

  • Der Förderhöchstsatz liegt bei £5.000 (bzw. dem Gegenwert in Euro) und muss zwischen beiden teilnehmenden Schulen geteilt werden.
  • Fördergelder, die im Rahmen des Programmes Partnerships in Learning vergeben werden, decken Projektausgaben, gemeinsame Aktivitäten und gegenseitige Partnerbesuche als Teilfinanzierung der Gesamtkosten.
  • Antragsteller müssen mindestens 25% der gesamten förderfähigen Kosten selbst tragen, unterstützt durch Teilnehmerbeiträge und alternative Finanzierungsquellen.

Wann soll man einen Förderantrag stellen?

Bitte füllen Sie die Antragsformulare erst aus, wenn Sie die Förderrichtlinien gelesen haben.

  • Es gibt drei Antragstermine pro Jahr. Diese sind jeweils am 31. Januar, 31. Mai und 31. Oktober. Den nächsten Antragstermin finden Sie oben.

  • Die vorgeschlagenen Aktivitäten dürfen nicht früher als mindestens sechs Wochen nach dem jeweiligen Abgabetermin stattfinden. Ein Antrag für ein Projekt, das im Februar beginnt, müsste also zum Abgabetermin im vorherigen Oktober eingereicht werden.

Wie kann man einen Förderantrag stellen?

Ein vollständiger Antrag besteht aus:

  • Teil 1: Programmspezifische Projektbeschreibung
  • Teil 2: Allgemeines Antragsformular
  • Programmentwürfe
  • Finanzierungsplan

Bitte laden Sie die Antragsformulare (siehe 'Dateien zum Herunterladen' auf dieser Seite) herunter und füllen es vollständig aus. Anträge können elektronisch (per E-Mail an funding@ukgermanconnection.org) oder per Post eingereicht werden.

Kopien der Teile 2.6 und 2.7 der Antragsformulare, einschließlich der Originalunterschriften aller teilnehmenden Schulen, müssen per Post an folgende Adresse gesendet werden:

UK-German Connection
Funding Programmes
34 Belgrave Square
London
SW1X 8QB
Großbritannien

Bitte beachten Sie, dass Partnerships in Learning Anträge nur von einer der beteiligten Institutionen eingereicht werden. Antragsteller ("Koordinierende Institution") kann dabei entweder die deutsche oder britische Seite sein. Die entsprechenden Informationen und Formulare für britische Antragsteller sind unter Partnerships in Learning auf den britischen Seiten unserer Website erhältlich.

Wenn Sie Fragen haben, Beratung wünschen oder Ihre Projektideen besprechen möchten, wenden Sie sich bitte an uns.

Viel Erfolg!

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