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Celebratory Fund

Alle Programme mit dem Schlüsselwort Theater

Für: Schule

Das Förderprogramm Celebratory Fund bietet Unterstützung für Schulen an, um ihnen die Möglichkeit zu geben, ihre Zusammenarbeit zu feiern und ihre langjährige Partnerschaft einer breiteren Öffentlichkeit vorzustellen.

Wenn Sie das Jubiläum Ihrer Partnerschaft mit einer britischen Schule feiern und diesen Anlass mit einem Jubiläumsprojekt begehen wollen, können wir Sie möglicherweise unterstützen.

Das Antragsverfahren ist momentan geschlossen.

Wenn Sie in der nahen Zukunft ein Projekt planen, Fragen haben oder Ihre Projektideen besprechen möchten, können Sie uns jederzeit gerne kontaktieren.

Tel: +44 (0)20 7824 1573; Email: funding@ukgermanconnection.org

Welche Bedingungen muss das Jubiläumsprojekt erfüllen?

  • Das Projekt wird zur Feier eines bedeutsamen Jubiläums (mindestens 10 Jahre) einer Partnerschaft abgehalten und spiegelt die Partnerschaftsaktivitäten – von Beginn an bis heute – wider.
  • Die Jubiläumsveranstaltung, zu der Jugendliche des jeweils anderen Landes reisen, findet entweder in Deutschland oder dem Vereinigten Königreich statt. Jeweils mindestens zehn Schüler und drei Alumni von beiden Seiten nehmen daran teil.
  • Die Feierlichkeiten sind Teil und Grundlage eines Projektes, das bilateral ist (auch wenn die Veranstaltung selbst an nur einer der beiden Institutionen stattfinden kann) und Schüler aus beiden Ländern aktiv einbindet.
  • Das Jubiläumsprojekt muss eine Veranstaltung und/oder mehrere Aktivitäten beinhalten, die darauf ausgelegt sind, das im Rahmen der Partnerschaft Gelernte an Partnerinstitutionen und auf lokaler Ebene weiterzugeben
  • Jugendliche werden direkt an der Erstellung des Konzepts, Durchführung und Veröffentlichung der Jubiläumsaktivitäten beteiligt. Ein hohes Maß an gemeinsamer Arbeit und Aktivitäten, einschließlich in der Vor- und Nachbereitung, zwischen den Schüler und Alumni aus beiden Ländern ist gegeben.
  • Die derzeitigen oder zuletzt involvierten Teilnehmer, sowie idealerweise die Alumni, müssen als Lernbotschafter eingebunden werden und sollten hierzu gemeinsam und in deutsch-britischer Partner- oder Gruppenarbeit aktiv werden.
  • Sollten die Feierlichkeiten Teil eines regulären Austausches sein, muss klar hervorgehen, dass es sich um ein unabhängiges Projekt, mit einem eigenständigen Projektplan, Veranstaltungen sowie Vor- und Nachbereitung handeln.

Eine vollständige Liste aller Kriterien finden Sie in den aktualisierten Förderrichtlinien (siehe Dateien zum Herunterladen).

Wie viel Geld steht zur Verfügung und wie kann man es einsetzen?

  • Der Förderhöchstsatz liegt bei £1.500 (bzw. dem Gegenwert in Euro) und muss zwischen den teilnehmenden Institutionen geteilt werden.
  • Fördergelder, die im Rahmen des Programmes Celebratory Fund vergeben werden, decken Ausgaben für Transport und Unterkunft, Projektmaterialien und Feierlichkeiten als Teilfinanzierung der Gesamtkosten.
  • Antragsteller müssen mindestens 25% der gesamten förderfähigen Kosten selbst tragen, unterstützt durch Teilnehmerbeiträge und alternative Finanzierungsquellen.

Wann soll man einen Förderantrag stellen?

Bitte füllen Sie die Antragsformulare erst aus, wenn Sie die Förderrichtlinien gelesen haben.

  • Es gibt drei Antragstermine pro Jahr. Diese sind jeweils am 31. Januar, 31. Mai und 31. Oktober. Den nächsten Antragstermin finden Sie oben.

  • Die vorgeschlagenen Aktivitäten dürfen nicht früher als mindestens sechs Wochen nach dem jeweiligen Abgabetermin stattfinden. Ein Antrag für ein Projekt, das im Februar beginnt, müsste also zum Abgabetermin im vorherigen Oktober eingereicht werden.

Wie kann man einen Förderantrag stellen?

Ein vollständiger Antrag besteht aus:

  • Teil 1: Programmspezifische Projektbeschreibung
  • Teil 2: Allgemeines Antragsformular
  • Programmentwürfe
  • Finanzierungsplan

Bitte laden Sie die Antragsformulare (siehe 'Dateien zum Herunterladen' auf dieser Seite) herunter und füllen es vollständig aus. Anträge können elektronisch (per E-Mail an funding@ukgermanconnection.org) oder per Post eingereicht werden.

Kopien der Teile 2.6 und 2.7 der Antragsformulare, einschließlich der Originalunterschriften aller teilnehmenden Schulen, müssen per Post an folgende Adresse gesendet werden:

UK-German Connection
Funding Programmes
34 Belgrave Square
London
SW1X 8QB
Großbritannien

Bitte beachten Sie, dass Celebratory Fund Anträge nur von einer der beteiligten Institutionen eingereicht werden. Antragsteller ("Koordinierende Institution") kann dabei entweder die deutsche oder britische Seite sein. Die entsprechenden Informationen und Formulare für britische Antragsteller sind unter Celebratory Fund auf den britischen Seiten unserer Website erhältlich.

Wenn Sie Fragen haben, Beratung wünschen oder Ihre Projektideen besprechen möchten, wenden Sie sich bitte an uns.

Viel Erfolg!

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